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Wir fordern von den Unternehmen:
Betriebsinterne ethnische Audits und Monitoring.
Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst Unternehmen die entweder
überproportional von Einwanderern profitieren oder
in einem Stadtteil ansässig sind, in dem überproportional viele Einwanderer wohnen oder
überproportional stark ins Ausland exportieren und somit ihren Gewinn dank des Konsums der Ausländer machen
ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nachkommen und mehr Einwanderer einstellen, so das diese zumindest ihrem Anteil nach eingestellt werden und somit dem Kreislauf Arbeitslosigkeit/Sozialhilfe entfliehen können.
Diversity Management. Die Mitarbeiter in Unternehmen sollten einen gesellschaftliches Spiegelbild darstellen. D.h. wenn 10% der Bürger Einwanderer sind, dann sollten auch 10% der Mitarbeiter Einwanderer sein.
Contract Compliance. (B) Durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen hat der Staat die Möglichkeit, diese Vergabe an Mindestbedingungen oder besondere nichtdiskriminierende Maßnahmen zu knüpfen. In den USA hat das Instrument der Submission oder „Contract Compliance" eine bis in die 1960er Jahre zurückgehende Tradition.
Antidiskriminierungs-Schulung für Schlüsselpersonen. In der Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung in der Arbeitswelt stößt man auf verschiedene Hindernisse. Dies macht Schulung und Beratung von Arbeitgebern und andern Schlüsselpersonen im Arbeitsmarkt nötig, z.B. durch Schulung zur Sensibilisierung für Rassismus.
Zertifizierung und Rating. Der Anreiz, sich für eine nichtdiskriminierende Arbeitswelt einzusetzen, kann von außen an die Unternehmen gerichtet werden: Von Kunden, Konsumenten oder Anlegern. Instrumente hierfür sind die Zertifizierung von nichtdiskriminierenden Unternehmen im Rahmen eines Sozial-Labels oder ein systematisches Rating von Betrieben und das Bekanntmachen von vorbildhaften Beispielen.
Verhaltenscodizes. Die Betriebe sollten sich zu einer nichtdiskriminierenden Unternehmenspolitik verpflichten, sei dies in freiwilliger Absprache, sei dies in Vereinbarung mit den Gewerkschaften (Betriebsvereinbarungen oder Gesamtarbeitsverträge).
Anlaufstellen für Diskriminierungsopfer. Bei der Bekämpfung von Diskriminierung muss dem Schutz der Opfer höchste Priorität zukommen. Anlaufstellen dienen nicht nur dem Schutz der Opfer. Indem sie Diskriminierung dokumentieren, tragen sie darüber hinaus dazu bei, Diskriminierung ignorierende Einstellungen zu verändern und Bereiche aufzuzeigen, in denen Handlungsbedarf besteht.
Informations-, Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen. Die Förderung, Umsetzung und schließlich der Erfolg von Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit und Beseitigung von Diskriminierung ist wesentlich vom politischen und sozialen Klima abhängig. Kampagnen können dieses Klima in positiver Weise beeinflussen und damit die gesamtgesellschaftliche Unterstützung für die Bekämpfung von diskriminierenden Verhaltensweisen und Strukturen in der Arbeitswelt fördern. Gemeint sind damit Informations-, Aufklärungs- oder Sensibilisierungskampagnen, welche sich an die Öffentlichkeit oder eine Teilöffentlichkeit richten.
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